Hinweis AG Tettnang wegen Corona
Sehr geehrte Damen und Herren, das Amtsgericht Tettnang ist auf Veranlassung des Herrn Ministers der Justiz für und für Europa wie die anderen Gerichte im Landgerichtsbezirk Ravensburg und in ganz Baden-Baden-Württemberg wegen der anhaltend kritischen Situation im Zusammenhang mit dem neuartigen Corona-Virus zu einem erheblich eingeschränkten Dienstbetrieb übergegangen. Für den Zeitraum bis vorläufig 19. April 2020 werden nur noch eilige Angelegenheiten wie etwa Haftsachen oder (eilige) Familiensachen verhandelt. Das Gericht ist für die Öffentlichkeit weitgehend geschlossen. Der notwendige Betrieb wird mit einem stark reduzierten Personalkörper im Bereitschaftswege aufrechterhalten. Für die erforderlichen Terminsaufhebungen oder -verlegungen und verzögerte Verfahrens-Bearbeitungszeiten bitte ich um Verständnis. Zur Klarstellung möchte ich aus gegebenem Anlass vorsorglich darauf hinweisen, dass wir uns nicht in einem Zustand des Stillstands der Rechtspflege (§ 245 ZPO) befinden. Fristen laufen wie gewohnt weiter. Fristverlängerungsanträge werden aber großzügig behandelt. Mit freundlichen Grüßen, Wolfgang Rittmann Direktor des Amtsgerichts Amtsgericht Tettnang Montfortplatz 1 88069 Tettnang